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Feuerwehrhelme: Auswahl, Prüfungen und Pflege

Feuerwehrmann hält gelben Helm in Feuerwache mit weiteren Helmen an der roten Wand im Hintergrund.

Worauf solltet Ihr bei der Auswahl eines Feuerwehrhelms für die Brandbekämpfung in Gebäuden achten? Was bedeuten die Fachbegriffe? Welche Prüfungen gelten für Feuerwehrhelme, und welche Aussagekraft haben sie? Wie werden Feuerwehrhelme richtig gelagert und gepflegt? Wir erläutern die zentralen Fakten und liefern praktische Hinweise.

Mit der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 443 „Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen“ wurde 1997 die zuvor geltende deutsche DIN 14940 „Feuerwehrhelm – Anforderung und Prüfung“ abgelöst. Damit endete eine bisherige Ära: An die Stelle verbindlicher Abmessungen der alten Norm traten Leistungsanforderungen an den Kopfschutz.

Die bis dahin sehr detaillierten Vorgaben für den persönlichen Kopfschutz beschränkten Hersteller stark, weil sie Materialien und Bauweisen eng festlegten. Für Anwender stand praktisch nur ein einziges Produkt zur Wahl. Erst die DIN EN 443 eröffnete Herstellern und Nutzern größere Freiheiten bei der Gestaltung von Feuerwehrhelmen.

Der Brandeinsatz zählt im Aufgabenspektrum der Feuerwehr zu den Tätigkeiten mit den höchsten Gefährdungen für Einsatzkräfte – auch im Kopfbereich. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Feuerwehrleute an die Leistungsfähigkeit ihrer persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Dabei darf nicht übersehen werden: Ein sehr hoher Leistungswert, der vermeintlich Sicherheit vermittelt, bedeutet nicht zwangsläufig den sichersten Schutz. Temperaturbereiche, denen Feuerwehrhelme standhalten können, können für die Träger selbst erhebliche Risiken bergen.

Mit der ersten Überarbeitung der DIN EN 443 und der Veröffentlichung der deutschen Ausgabe „Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen“ im Juni 2008 wurden inzwischen am Markt etablierte Änderungen eingeführt. Die Revision war aus folgenden Gründen erforderlich:

  • Aufnahme der Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung (PSA), beispielsweise nach BGI/GUV-I 8675 (Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren), Juli 2008 (aktuell: DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr. Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung“, September 2016).
  • Anpassung an weitere Kopfschutznormen nach den Vorgaben des CEN/TC 158 (Kopfschutz), etwa durch die allgemeine Einführung von Schutzzonen in anderen Normen für Kopfschutz.
  • Anpassung praxisgerechter Prüfungen an die unterschiedlichen Schutzzonen und ihre jeweiligen Schutzbereiche.
  • Anpassung an den Stand der Technik, vor allem durch veränderte Prüfanforderungen, die neueste Erkenntnisse über Werkstoffeigenschaften bei Hitze- und Flammeneinwirkung berücksichtigen.

Deutschland beantragt Revision

Wie der DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) dem Feuerwehr-Magazin auf Anfrage erklärte, hat bislang ausschließlich Deutschland beim europäischen Normungsgremium CEN/TC 158 „Head protection“ einen Antrag auf Überarbeitung der EN 443 eingereicht. Eine Entscheidung des europäischen Normungsgremiums stand zu diesem Zeitpunkt jedoch noch aus.

Der FNFW rechnete mit einer schriftlichen Umfrage im CEN/TC 158 bis etwa Herbst 2021. Würde der Antrag angenommen, sei bei optimistischer Einschätzung mit rund 1,5 Jahren Bearbeitungszeit bis zum Vorliegen einer neuen Norm zu rechnen – also ungefähr im Frühjahr/Sommer 2023.

Ebenso wäre es möglich, dass die anderen 33 CEN-Mitgliedsländer den deutschen Antrag mehrheitlich ablehnen. In diesem Fall bliebe die EN 443 unverändert gültig.

Feuerwehrhelm beschaffen: Gefährdungen und Bedarf bewerten

Empfohlen wird, die Beschaffung künftig mit einer Gefährdungsbeurteilung für den Kopf im Innenangriff zu beginnen. Daraus lassen sich die Anforderungen an den Feuerwehrhelm ableiten. Anschließend sollte eine Bedarfsanalyse folgen, beispielsweise orientiert an den Funktionsaufgaben der Einsatzkräfte innerhalb einer Einheit.

Das Ergebnis kann sein, dass künftig nicht mehr sämtliche Einsatzkräfte denselben Helm tragen. Feuerwehrleute mit mehreren Funktionen könnten sogar unterschiedliche Helme erhalten. Eine passende Dokumentation schafft zudem Sicherheit und Transparenz gegenüber Aufsichtsbehörden, etwa nach einem Unfall.

„Modelle nach EN 443 sind am universellsten“

Für die Ersatzbeschaffung der Helme, die gleichermaßen von BF und FF getragen werden, hat die Feuerwehr Ratingen (NW) einen eigenen Arbeitskreis gegründet. Dieser erstellte zunächst einen Anforderungskatalog. Eine grundlegende Bedingung: Der künftige Einsatzhelm sollte die neueste Norm DIN EN 443:2008-06 „Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen“ erfüllen.

„Mittlerweile gibt es ja auch die Feuerwehrhelm-Normen EN 16471 für die Wald- und Flächenbrandbekämpfung sowie EN 16473 für die technische Rettung“, sagt Branddirektor René Schubert, Leiter der Berufsfeuerwehr. „Die danach zertifizierten Spezialhelme sind leichter, kompakter und preisgünstiger. Aber Modelle nach EN 443 sind immer noch am universellsten. Sie weisen das höchste Schutzniveau auf und lassen sich ebenso für die Technische Hilfeleistung wie für die Vegetationsbrandbekämpfung einsetzen.“

Das sei manchen Feuerwehren nach Einführung der EN 16471 und der EN 16473 nicht klar gewesen. Sie hätten die nach diesen Normen geprüften Modelle in dem Irrglauben beschafft, nur diese und keine EN 443-Helme seien für diese speziellen Tätigkeiten zugelassen.

Die DIN EN 443 enthält umfassende Informationen für Hersteller, Prüfinstitute und Anwender. Nur ein kleiner Teil davon eröffnet Anwendern Auswahlmöglichkeiten; dennoch ist ein systematisches Verständnis der Norminhalte sinnvoll. Beschaffer sollten insbesondere folgende Punkte kennen:

  • Die Norm kennt grundsätzlich lediglich zwei Feuerwehrhelmtypen. Sie definiert Mindestanforderungen für Feuerwehrhelme, die die obere Hälfte des Kopfes schützen. Bei der Beschaffung können daher durchaus höhere Anforderungen gestellt werden.
  • Im Wesentlichen schützt der Helm Feuerwehr-Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung vor Stoßfolgen, Durchdringung und Feuereinwirkung, also vor Wärme, Temperatur und Flammen.
  • Grundsätzlich bezieht sich die Norm auf Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, beispielsweise Industrieanlagen, Tunneln oder Schiffen. Für die Waldbrandbekämpfung besteht eine eigene Helmnorm.
  • Die Norm beschreibt Anforderungen an den Nacken- sowie Teile des Gesichts- und Augenschutzes.
  • Ein Feuerwehrhelm kann innerhalb seines Schutzbereichs bis zu fünf Schutzzonen abdecken.
  • Die Schutzzone 3a schützt den Nackenbereich zwischen Helmschale und Schutzkleidung. Wichtige Materialien für den Nackenschutz sind flexible textile Gewebe. Der Nackenschutz ist ein vorgeschriebener Ausstattungsbestandteil eines Feuerwehrhelms.

Bei den Helmtypen wird zwischen Typ A, mindestens mit Schutzzone 1a, und Typ B mit den Schutzzonen 1a und 1b unterschieden. Üblich sind auch die Bezeichnungen Halbschalenhelm und Vollschalenhelm.

Die Schutzzone 3a deckt die Nackenpartie und den zu schützenden Bereich zwischen Helmschale und Schutzkleidung ab. Für den Nackenschutz kommen vor allem flexible textile Gewebe zum Einsatz, deren Anforderungen denen textiler Schutzkleidung sehr nahekommen. Der Nackenschutz gehört verbindlich zur Ausstattung eines Feuerwehrhelms.

Ob ein Helm dem Typ A oder Typ B zugeordnet wird, entscheidet der Hersteller gemeinsam mit den zertifizierten Prüfinstituten. Der Helmtyp ergibt sich aus der Kennzeichnung; allein anhand des äußeren Erscheinungsbildes ist eine verlässliche Einordnung meist nicht möglich.

Prüfgrundsätze und Prüfungen der Norm für Feuerwehrhelme

Die Leistungskriterien der in der Norm vorgeschriebenen Prüfungen unterscheiden sich je nach Schutzzone. Eine Prüfung gilt als nicht bestanden, sobald ein normativ festgelegter Leistungswert verfehlt wird – etwa bei einer Überschreitung des maximalen Werts von 15 kN bei der Stoßdämpfungsprüfung. Die Norm unterscheidet zwischen Pflichtprüfungen und optionalen Prüfungen.

Die Mindestschutzzone 1a eines Feuerwehrhelms muss sämtliche Pflichtprüfungen vollständig erfüllen. Darüber hinaus werden Prüfungen nur an Schutzzonen vorgenommen, die tatsächlich vollständig vorhanden sind.

Folgende Prüfungen wurden in die DIN EN 443 aufgenommen:

  1. Prüfung der Wirksamkeit der Trageinrichtung. Theoretisch kann eine Trageinrichtung nach Norm auch ohne Kinnriemen vorgesehen sein. Eine sichere statisch-dynamische Dreipunktbefestigung lässt sich derzeit jedoch nur durch einen Kinnriemen realisieren. Komfortelemente wie Kinnschalen können die Trageergonomie eines einfachen Kinnriemens verbessern.
  2. Prüfung der Widerstandsfähigkeit gegen heiße Festkörper in Zone 1a und 1b: Eine 900 Grad Celsius heiße Stahlkugel wirkt sieben Sekunden lang auf die Helmschale ein.
  3. Prüfung des Schutzes gegen Schmelzmetalle für Zone 1a und 1b mit 150 Gramm Eisen, das auf etwa 1 500 Grad Celsius erhitzt wurde.
  4. Prüfung des Schutzes gegen Schmelzmetalle für Zone 3a und 3b mit Aluminium von rund 600 Grad Celsius. Bei deutschen Baustandards sind bei Wohnungsbränden flüssige Schmelzmetalle vor allem bei Aluminium- oder Zinkbaustoffen denkbar und realistisch.
  5. Flammenbeständigkeit (Flammenumhüllungstest) durch vollständige Beflammung bei 950 Grad Celsius über zehn Sekunden. Der Test soll eine Flashover-Bedingung nachbilden. Daraus folgt, dass ein Feuerwehrhelm nur zusammen mit einer Feuerschutzhaube genutzt werden sollte.
  6. Stoßdämpfungs- und Durchdringungsprüfung an der erwärmten Helmschale unmittelbar nach dem Strahlungswärmetest.

Für Anwender spielen bei der Beschaffung zunächst vor allem die optionalen Prüfungen bei der Auswahl der PSA für den Kopfschutz eine Rolle. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung muss festgelegt werden, welche zusätzlichen optionalen Prüfungen der Feuerwehrhelm erfüllen soll.

Die Norm enthält vier optionale Prüfungen:

  1. Vorbehandlung bei tiefen Temperaturen bis -40 Grad Celsius; zuvor war für Deutschland die Prüfung bei -30 Grad Celsius empfohlen.
  2. Elektrische Eigenschaften (E 2): Prüfung der Isolierung eines nassen Helms anhand des Leckstroms zwischen Außen- und Innenseite der Helmschale.
  3. Prüfung der Isolierung der Helmoberfläche (E 3): Ermittelt wird der Leckstrom zwischen zwei Punkten auf der Helmschale, also die Oberflächenisolierung. Die optionalen elektrischen Prüfungen haben bei Niedervoltspannungen bis 400 Volt im Stromnetz eher geringe Bedeutung. Sicherungsautomaten reagieren beispielsweise bei Fehlerströmen schnell und sorgen für Spannungsfreiheit, weshalb der Kontakt mit spannungsführenden Leitungen in Deutschland als unwahrscheinlich gilt.
  4. Beständigkeit bei Kontakt mit flüssigen Chemikalien durch unterschiedliche Prüfchemikalien wie n-Heptan oder Butan-1-ol. Viele Fachleute bewerten dies eher als Werkstoffprüfung. Lösungsmittel können bestimmte Thermoplaste aufquellen lassen oder auflösen.

Feuerwehrhelme mit identischer Form und ähnlichem Aussehen können unterschiedliche Leistungskriterien erfüllen und aus sehr verschiedenen Materialien bestehen.

Ein Beispiel ist die Entwicklung der Helmschale: von Aluminium-Druckguss über duroplastische Schalen, etwa aus Textil-Phenol-Harz, bis zu glasfaserverstärkten Kunststoffen mit Leuchtlackierung und derselben Helmschalenform. Bei Unsicherheiten sollte deshalb unbedingt die Baumusterprüfbescheinigung des Feuerwehrhelms herangezogen werden.

Welche Informationen die Kennzeichnung eines Feuerwehrhelms liefert

Ein Feuerwehrhelm gehört zur komplexen PSA, die vor hohen Gefahren oder schweren Gesundheitsschäden schützen soll. Deshalb ist für die Zertifizierung nach PSA-Verordnung 2016/425, zuvor bis April 2018 Richtlinie 89/686/EWG, eine EG-Baumusterprüfung durch zugelassene Prüfstellen erforderlich.

Bei Feuerwehrhelmen ist die CE-Kennzeichnung einschließlich der Angabe einer gemeldeten Stelle für die Produktionsüberwachung verpflichtend. Sie muss gut sichtbar, lesbar, eindeutig, haltbar und dauerhaft auf der PSA sowie ihren Komponenten angebracht sein. Zur Mindestkennzeichnung eines Feuerwehrhelms zählen:

  • CE-Kennzeichnung (CE-Zeichen) sowie die vierstellige Kennnummer der gemeldeten Stelle für die Produktionsüberwachung.
  • Zertifizierungsnummer und Jahr der europäischen Norm: EN 443:XXXX.
  • Name oder Kennzeichen des Herstellers.
  • Herstellungsjahr.
  • Helmtyp A oder B.
  • Modellbezeichnung des Herstellers.
  • Größe oder Größenbereich in cm.
  • Klassifizierung für niedrige Temperaturen:
    • * bei -10 Grad Celsius,
    • ** bei -20 Grad Celsius,
    • *** bei -30 Grad Celsius,
    • **** bei -40 Grad Celsius.
  • E 1 – 440 V, 1,2 mA (Pflichtprüfung).
  • Optional E 2 und E 3. E 2 bezeichnet den Leckstrom zwischen Außen- und Innenseite der Helmschale beim feuchten Helm, E 3 den Leckstrom zwischen zwei Punkten auf der Helmoberfläche als Oberflächenisolierung.

Die Klassifizierung elektrischer Eigenschaften schließt im Regelfall metallische Helmschalen und metallische Befestigungselemente aus. Verschlüsse aus Metall haben gegenüber Kunststoffverschlüssen jedoch meist den Vorteil einer längeren Haltbarkeit. Gewebe mit Metallfasern oder Metallbeschichtung dürfen nicht verwendet werden.

Das Material der Helmschale lässt sich anhand von Buchstabenkombinationen erkennen. Bei thermoplastischen Kunststoffen stehen PE für Polyethylen, PP für Polypropylen, ABS für Acrylnitril-Butadien-Styrol, PC für Polycarbonat – das Material von Visierscheiben – und PA für Polyamid. Duroplastische Kunststoffe werden auf dem Schild beispielsweise durch UP für ungesättigte Polyesterharze, PF für Phenol-Formaldehyd-Harze, GF für glasfaserverstärkt oder SF für faserverstärkt ausgewiesen.

Sicherheitsrelevante Baugruppen und Komponenten müssen gekennzeichnet sein. Daneben bestehen besondere Kennzeichnungen, etwa für integrale Bestandteile eines Feuerwehrhelms. Die wichtigste davon betrifft Gesichtsvisiere und Augenschutz.

Weitere notwendige Informationen über die Kennzeichnung hinaus müssen den Herstellerinformationen in der Landessprache entnommen werden können. Vorgeschrieben sind Angaben zu folgenden Punkten:

  • Zubehör und Möglichkeiten zu dessen Austausch.
  • Name, Anschrift und Warenzeichen des Herstellers.
  • Kontaktmöglichkeit zum Hersteller.
  • Typnummer, Identifizierungsnummer oder Modellnummer.
  • Größenbereiche und Verstellmöglichkeiten.
  • Einsatzgrenzen und Gefährdungen.
  • Größenauswahl, Gewicht, Passform und Einstellung, Gebrauch, Reinigung und Desinfektion, Instandhaltung und Wartung, Lagerung und Transport sowie Alterung und erwartete Lebensdauer.
  • Länge der Lebens- und Nutzungsdauer.
  • Geeignetes Zubehör und passende Ersatzteile.
  • Warnhinweise wie: „Der Helm nimmt Energie eines Schlages … auf. Selbst wenn diese Beschädigung nicht gleich sichtbar ist, ist jeder Helm, der einem starken Aufprall aufgesetzt war, zu ersetzen.“

Kriterien für die Beschaffung von Feuerwehrhelmen

Beim Kauf müssen Helmschale und Haltesystem in ihren Größenverhältnissen aufeinander abstimmbar sein. Das Haltesystem muss mindestens für Kopfumfänge von 51 bis 64 Zentimeter verstellbar sein. Einen Feuerwehrhelm ausschließlich anhand eines Katalogs auszuwählen, ist nicht empfehlenswert. Da PSA niemals alle Schutzziele zu 100 Prozent abdecken kann, ist stets eine Abwägung erforderlich. Neben der reinen Schutzwirkung sind folgende Aspekte einzubeziehen:

  1. Die Verstellung muss einfach, individuell und ohne Werkzeug möglich sein.
  2. Bauteile mit Kontakt zum Träger dürfen weder scharfe Kanten noch raue Oberflächen aufweisen.
  3. Hautberührende Teile dürfen keine Hautreizungen oder Gesundheitsschäden verursachen. Klassisches Rindspaltleder, beispielsweise als Stirnband, ist wegen hygienischer Nachteile und der schlechten Reinigungsmöglichkeit nicht zu empfehlen. Schweißaufnehmende, maschinenwaschbare Materialien stehen inzwischen als Alternative zur Verfügung.
  4. Sämtliche Helmteile sollten aus alterungsbeständigen Werkstoffen bestehen, die nicht durch Sonne, Schweiß und ähnliche Einflüsse angegriffen werden.
  5. Die Reinigungsbeständigkeit entsprechend der Gebrauchsanweisung muss gewährleistet sein.
  6. Eine Feuerwehr-Atemschutzmaske und eine Brille müssen ohne störende Einflüsse nutzbar sein.
  7. Austauschbare Teile oder Zubehör dürfen die Anforderungen der Norm nicht beeinträchtigen.
  8. Das Tragegefühl sollte anhand persönlicher Tests mit unterschiedlichen Probanden berücksichtigt werden.
  9. Auch die Optik und damit die Akzeptanz der Helme bei Feuerwehrleuten spielen eine Rolle.

Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die empfohlenen Reinigungsmittel keine Hautreizungen auslösen. Der mitgelieferte Gesichtsschutz muss ebenfalls der DIN EN 14458 entsprechen. Gesichtsschutz muss die Prüfungen für Zone 2 erfüllen, der Nackenschutz die Anforderungen der Zone 3a. Zubehör für die Zone 3b muss in allen Punkten die Prüfungen der Feuerwehrhelm-Norm bestehen.

Zahlreiche Hersteller bieten für ihre Helme Zusatzeinrichtungen und Optionen an. Dazu zählen etwa Reflexstreifen zur Funktionskennzeichnung, verschiedene Helmschalenfarben, integrierte oder adaptive Gesichtsvisiere, reiner Augenschutz, Augenschutzbrillen, integrierte Helmlampen, Helmlampen mit adaptiver Lampenhalterung, Kantenschutz, Funkgarnituren, Zusatz- und Komfortpolsterungen, Gehörschutz, Wappen oder Abzeichen, von außen bedienbare Kopfweiteneinstellung, Helm-Masken-Schloss, Helmschutzüberzug, Gesichts- und Nackenschutz aus Textil oder Leder sowie Gesichts- und Nackenschutz mit aluminiumbedampften Geweben.

Zusatzeinrichtungen und Zubehör müssen zusammen mit dem Helm geprüft und nach der europäischen Richtlinie zertifiziert sein. Zubehörteile, die durch sogenannte Kreuztests gemeinsam mit dem jeweiligen Helmtyp nach DIN EN 443 zugelassen wurden, können bedenkenlos eingesetzt werden.

Die maßgebliche DIN EN 443 „Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und baulichen Anlagen“ formuliert unter „Anforderungen“: „Falls der Hersteller der Helme Gegenstände […] zum Gebrauch mit dem Helm bereitstellt, muss auch der mit diesen Gegenständen ausgestattete Helm weiterhin die Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen.“ Als ausdrückliches Beispiel nennt die DIN EN 443 Lampenhalter.

Entscheidet sich eine Feuerwehr dafür, weder das vom Helmhersteller angebotene Zubehör noch von ihm zugelassene Fremdfabrikate zu verwenden, übernimmt sie damit die Verantwortung eines Herstellers.

Hinweise zur Umsetzung bietet die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr. Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung“. In Anhang A finden sich „Empfehlungen zur Durchführung von Trageversuchen zur Feststellung der Eignung und Kompatibilität von PSA der Feuerwehren“.

Bei Helmkennzeichnungen durch Klebefolien empfiehlt es sich, diese direkt gemeinsam mit dem Helm zu bestellen. Andernfalls sollte beim Hersteller eine Unbedenklichkeitsbestätigung für die verwendeten Klebefolien eingeholt werden. Anbauteile sollten auf das notwendige Minimum begrenzt und bereits vorab festgelegt werden. Sollten Helmlampen und Sprechgarnituren vorgesehen sein, sind geeignete Halterungen und eine ergonomische Gewichtsverteilung sicherzustellen. Diese Überlegungen müssen unbedingt vor der Beschaffung erfolgen.

Helme benötigen regelmäßige Pflege und Reinigung. Bei Ausgabe eines neuen Helms sowie anschließend in regelmäßigen Abständen müssen die Träger dazu unterwiesen werden. Feuerwehrhelme sind unbedingt vor UV-Strahlung geschützt und in normal klimatisierten Räumen zu lagern.

Welcher Feuerwehrhelmtyp ist besser?

Welcher Helmtyp für die Innenbrandbekämpfung als „besser“ gilt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für Typ-A-Helme wird häufig angeführt, dass sie das Hörvermögen weniger einschränken als Typ-B-Helme. Da Unfallstatistiken bei der Nutzung von Typ-A-Helmen keine signifikant höheren Unfallzahlen zeigen, werden diese Helme in Deutschland bislang häufiger beschafft.

„Wir nutzen künftig zwei verschiedene Helmtypen“

„Bei unseren Tests für die Beschaffung neuer Feuerwehrhelme sind unerwartete Ergebnisse herausgekommen“, erzählt René Schubert, Leiter der Berufsfeuerwehr Ratingen (NW). „Wir hatten eigentlich gedacht, wieder eine Standardlösung für alle Einsatzkräfte zu finden. Bald schon stellte sich heraus, dass Führung und Mannschaft unterschiedliche Vorstellungen haben“, berichtet der Branddirektor. „Die Führungskräfte bevorzugten Halbschalenhelme vom Typ A nach EN 443, da sie wegen ihrer Form die Kommunikation mit Funkgeräten erleichtern und ein größeres Sichtfeld bieten. Für die Mannschaft war es vor allem ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis, das zur Wahl der Vollschalenhelme vom Typ B führte.“

Nach Auswertung der Erprobung standen ein Typ-A-Helm eines Herstellers sowie ein Typ-B-Helm eines anderen Unternehmens am besten da. „Das Vollschalen-Modell wird zwar unser Standardhelm, aber Führungskräfte erhalten künftig den Halbschalenhelm“, berichtet Schubert.

Feuerwehrhelme haben eine begrenzte Lebensdauer

Die neu gestaltete DIN EN 443 hat zahlreiche Verbesserungen für den Schutz von Feuerwehrhelm-Trägern eingeführt. Der Spielraum bei der Helmbeschaffung ist größer geworden, zugleich aber auch komplexer. Durch die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung ist die Eigenverantwortung bei der Beschaffung gestiegen. Diese Verantwortung sollte als Chance verstanden werden.

Qualität und Schutzfunktion der am Markt verfügbaren Feuerwehrhelme haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Dennoch sind sie nicht unbegrenzt haltbar. So weist etwa die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse (HFUK) Nord darauf hin, dass Feuerwehrhelme aus Kunststoff nur eine begrenzte Lebensdauer besitzen. Wie lang diese jeweils festgelegt ist, müssen Feuerwehren beim Hersteller erfragen. Über die angegebene Gebrauchsdauer hinaus sollten die Helme nach Empfehlung der HFUK Nord nicht mehr getragen werden.

Grundsätzlich beeinflussen Witterung, UV-Strahlung, Luftverunreinigungen, die Qualität des eingesetzten Kunststoffs sowie Druck, Temperatur und Spritzgeschwindigkeit bei der Formgebung der Helmschalen deren Haltbarkeit und damit auch ihre Schutzwirkung.

Nach Auffassung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord beeinträchtigen insbesondere drei Faktoren die Lebensdauer:

  • Hitzeeinwirkung,
  • Schläge auf den Helm,
  • Einwirkung von Chemikalien.

Untersuchung nach jedem Einsatz

Nach jedem Einsatz sollen Helme auf Schäden kontrolliert werden. Dabei ist auch die Befestigung von Innen- und Anbauteilen zu überprüfen. Hersteller geben Empfehlungen dazu, welche Maßnahmen bei welchen Beschädigungen erforderlich sind – bis hin zur Aussonderung des Helms.

Einsatzkräfte sollten Feuerwehrhelme grundsätzlich sorgfältig behandeln. Dazu gehört ebenfalls, Stoßeinwirkungen, etwa durch Herunterfallen, zu vermeiden. Für die Lagerung ist der Helm sauber und trocken zu halten.

Nach Angaben der HFUK Nord sollen bei Verschmutzungen zunächst ausschließlich lauwarmes Wasser und weiche Lappen verwendet werden. Erst bei stärkeren Verunreinigungen ist etwas Spülmittel einzusetzen. Maßgeblich bleiben auch hierbei die Pflegeanleitungen der Hersteller.

Bei einem Defekt oder Verschleiß des Helms ist laut Feuerwehr-Unfallkasse Ersatz durch Originalteile erforderlich. Dies gilt bei starker Verschmutzung auch aus hygienischen Gründen.

Glossar Feuerwehrhelme

  • 96/98/EG (MED) = „Richtlinie über Schiffsausrüstung“ (seit 2016 durch Richtlinie 2014/90/EU aufgehoben)
  • ABS = Acrylnitril-Butadien-Styrol
  • DIN 58610 = Norm „Atemschutzgeräte – Vollmasken verbunden mit Kopfschutz zum Gebrauch als ein Teil eines Atemschutzgerätes für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfungen“
  • DGUV Information 205-014 = „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr – Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung“, September 2016
  • EN 14458 = Norm „Persönlicher Augenschutz – Gesichtsschutzschilde und Visiere zur Verwendung mit Schutzhelmen für die Feuerwehr, Krankenwagenpersonal und Notfalldienste“
  • EN 16471 = Norm „Feuerwehrhelme – Helme für Wald- und Flächenbrandbekämpfung“
  • EN 16473 = Norm „Feuerwehrhelme – Helme für technische Rettung“
  • EN 166 = Norm „Persönlicher Augenschutz – Anforderungen“
  • EN 171 = Norm „Persönlicher Augenschutz – Infrarotschutzfilter – Transmissionsanforderungen und empfohlene Verwendung“
  • EN 443 = Norm „Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen“ (Details siehe Kasten „Norm EN 443“)
  • GF = glasfaserverstärkt
  • ISO 16073 = Norm „Persönliche Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung im freien Gelände – Anforderungen und Prüfverfahren“
  • MED = siehe 96/98/EG (MED)
  • NFPA 1971 = „Standard on Protective Ensembles for Structural Fire Fighting and Proximity Fire Fighting“ (Standard zu Schutzausrüstung für Brandbekämpfung in Gebäuden und nah am Feuer) der National Fire Protection Association (Nationale Brandschutz-Vereinigung, USA)
  • PA = Polyamid
  • PA-GF = glasgefülltes Polyamid
  • PC = Polycarbonat
  • PESU = Polyethersulfon
  • PF = Phenol-Formaldehyd-Harze
  • PPSU = Polyphenylsulfon
  • PU, PUR = Polyurethan
  • SF = faserverstärkt
  • SOLAS = „International Convention for the Safety of Life at Sea, 1974“ (Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See)
  • UP = ungesättigte Polyesterharze

Text: Jan-Erik Hegemann, Chefredakteur Feuerwehr-Magazin, Dipl.-Ing. Gottfried Wingler-Scholz, Mitglied der CEN TC 158 WG 3 Feuerwehrhelmnormung, BF Bochum, und Michael Rüffer, Redakteur Feuerwehr-Magazin

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