Eine korrekt angelegte Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist für Atemschutzgeräteträger (AGT) bei Einsätzen der Feuerwehr überlebenswichtig. Sie bildet die erste entscheidende Voraussetzung, um Atemschutzunfälle zu verhindern. Dennoch passieren immer wieder Fehler – verursacht durch Unachtsamkeit, Zeitdruck oder fehlende Übung. Im Folgenden stehen zehn typische Fehler und Hinweise, wie sie sich vermeiden lassen.
1. Persönliche Schutzausrüstung nicht vollständig angelegt
Sämtliche Bestandteile der PSA müssen komplett und ordnungsgemäß angezogen sein. Dazu zählt, dass alle Reiß- und Klettverschlüsse geschlossen werden, bevor der Pressluftatmer (PA) aufgenommen wird. Wird das Atemschutzgerät erst während der Anfahrt angelegt, müssen Jacke, Hose und Stiefel selbstverständlich bereits vor dem Einsteigen ins Fahrzeug angezogen sein.
2. Kurzprüfung des Atemschutzgeräts ausgelassen
Vor jedem Einsatz und vor jeder Übung ist am PA eine Kurzprüfung vorzunehmen. Diese umfasst die Sichtprüfung, die Kontrolle des Flaschenfülldrucks, die Dichtprüfung, die Funktionsprüfung des Lungenautomaten sowie die Prüfung der Restdruckwarneinrichtung. Nur auf diese Weise kann der AGT sicherstellen, dass das Atemschutzgerät tatsächlich einsatzbereit ist.
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3. Flaschenventil nicht komplett geöffnet
Nach Abschluss der Kurzprüfung ist das Flaschenventil des PA vollständig aufzudrehen. Nur dann kann die komprimierte Atemluft ungehindert und in der benötigten Menge nachströmen. Zugleich verringert das vollständige Öffnen deutlich das Risiko, dass sich das Ventil unbeabsichtigt schließt.
4. Gurte nicht geschlossen oder nicht ausreichend festgezogen
Unter Einsatzstress bleibt der Beckengurt des Atemschutzgeräts mitunter offen oder wird nicht fest genug angezogen. Ein loser oder gar ungeöffneter Gurt stellt stets eine Gefährdung dar: Die Gurtenden können an Gegenständen hängen bleiben, wodurch der Geräteträger stürzen oder in seiner Bewegung blockiert werden kann. Außerdem führt eine zu lockere Begurtung dazu, dass sich das Gerät unerwünscht auf dem Rücken bewegt. Diese Rüttelbewegungen können für den Träger sehr unangenehm sein. Dasselbe gilt jedoch auch für eine übermäßig straffe Begurtung. Entscheidend ist daher ein handfestes Mittelmaß.
5. Atemschutzmaske schräg aufgesetzt
Wird die Maske schief angelegt oder die Kopfbebänderung ungleichmäßig festgezogen, kann ihre Dichtheit beeinträchtigt sein. Dadurch können Atemgifte in das Maskeninnere gelangen und eingeatmet werden. Zudem ist ein falscher Sitz für den Träger häufig unbequem. Auch eine zu fest angezogene Bebänderung kann Beschwerden verursachen und führt oft zu Kopfschmerzen.
6. Dichtheit der Atemschutzmaske nicht durch den Atemschutzgeräteträger geprüft
Sobald die Atemschutzmaske aufgesetzt und ihre Bebänderung festgezogen wurde, ist der dichte Sitz zu kontrollieren. Hierzu wird der Handballen leicht auf das Anschlussstück der Maske gelegt – ohne die Maske dabei an das Gesicht zu drücken – und anschließend eingeatmet. Nur diese Prüfung stellt sicher, dass die Maske wirklich dicht abschließt. Dies gilt ebenfalls bei Überdruckgeräten: Ist die Maske undicht, droht ein unkontrollierbarer Verbrauch des Atemluftvorrats.
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7. Bebänderung der Atemschutzmaske löst sich beim Anlegen der Flammschutzhaube
Die Flammschutzhaube lässt sich entweder nach dem Aufsetzen der Maske über Kopf und Maske ziehen oder zuvor wie ein Schal um den Hals legen. Die zweite Variante erleichtert zwar das Anziehen der Haube, kann jedoch dazu führen, dass sich die Maskenbebänderung unbeabsichtigt wieder lockert. Dies kann geschehen, wenn Schnallen mit der Haube oder mit den Fingern berührt werden. Zur Sicherheit sollte deshalb nach dem Anlegen der Flammschutzhaube eine zweite Maskendichtprobe erfolgen.
8. Fahrzeughalterung des Pressluftatmers während der Fahrt gelöst
Insbesondere sehr große AGT haben beim Anlegen eines Atemschutzgeräts im Mannschaftsraum während der Fahrt oft Schwierigkeiten. Um sich das Anlegen zu erleichtern, lösen einige Kameraden die Arretierung des Geräts bereits vor oder während der Fahrt und nehmen es aus der Halterung. Bei abrupten Ausweichmanövern oder sogar bei einem Unfall kann dies gravierende Folgen haben. Die PA-Halterung darf daher erst gelöst werden, wenn das Fahrzeug an der Einsatzstelle steht. Bei den meisten Fahrzeugen mit modernem Aufbau ist dies ohnehin konstruktiv nur im Stand möglich.
9. Zusätzliche Ausrüstung des AGT nicht vollständig
Bevor der Trupp gemeinsam in die Einsatzstelle vorgeht, müssen ergänzende Ausrüstungsgegenstände wie Funkgerät, Lampen und Wärmebildkamera auf Vollständigkeit und Funktion überprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit verdient das Funkgerät. Es kann schon auf der Anfahrt eingeschaltet und auf die korrekte Kanaleinstellung kontrolliert werden – idealerweise direkt mit einer Sprechprobe beim Gruppenführer. Auch die Atemschutzüberwachung lässt sich während der Anfahrt bereits vorbereiten.
10. Notsignalgeber nicht aktiviert
Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 „Atemschutz“ muss ein Notsignalgeber nicht verpflichtend mitgeführt werden; er wird lediglich als sinnvolle Ergänzung empfohlen. Ob er im PA integriert ist oder als zusätzliches Gerät an der Begurtung getragen wird: Im Notfall hilft auch der beste Notsignalgeber nur dann, wenn er beim Anlegen aktiviert wurde – also der Schlüssel abgezogen oder der Schalter eingeschaltet ist.
Tödliche Atemschutzunfälle in Deutschland
Der tödliche Unfall von Brandmeister Andreas Stampe von der Kölner Feuerwehr während eines Innenangriffs im März 1996 gehört zweifellos zu den bekanntesten Atemschutzunfällen in Deutschland. Leider steht dieser Fall in einer langen Reihe von Ereignissen, bei denen Feuerwehrangehörige bei Atemschutzeinsätzen ihr Leben verloren.
- 11. April 1960: Großbrand. Stichflamme. Drei getötete Kollegen in Düsseldorf.
- 29. April 1978: Wohnungsbrand. Ein getöteter Feuerwehrmann in Frankfurt am Main (HE).
- März 1995: Brand einer Boutique mit Durchzündung. Ein getöteter und ein verletzter Feuerwehrangehöriger in Lüdinghausen (NW).
- 6. März 1996: Kellerbrand. Ein getöteter und ein verletzter Berufsfeuerwehrmann in Köln (NW).
- 1998: Tödliches Kreislaufversagen unter Atemschutz in NW.
- 23. Januar 1998: Kellerbrand. Ein toter und drei verletzte Feuerwehrleute in Donaustauf (BY).
- 17. Februar 2001: Zimmerbrand. Ein getöteter FA in Bad Soden/Taunus (HE).
- Februar 2002: Belastungsübung. Ein getöteter freiwilliger Feuerwehrmann in Norddeutschland.
- 10. Februar 2003: Belastungsübung. Herzinfarkt. Ein getöteter Feuerwehrmann in Alzenau (BY).
- 15. August 2003: Staubexplosion in einem Silo. Zwei getötete FA, drei verletzte Feuerwehrleute in Gera (TH).
- 21. Juli 2004: Übungsfeuer. Ein toter Kamerad in Allensbach (BW).
- 12. November 2004: Übungsfeuer. Ein getöteter Feuerwehrmann in Lübeck (SH).
- 10. Dezember 2005: Explosion. Ein getöteter und ein verletzter Feuerwehrmann in Münchsmünster (Bayern).
- 7. Dezember 2005: Gebäudebrand. Zwei getötete Feuerwehrleute im Innenangriff in Tübingen (BW).
- 12. Mai 2006: Feuer in Textilfabrik. Ein getöteter Kamerad in Ibbenbüren (NW).
- 27. Juli 2006: Kellerbrand. Ein getöteter und sieben verletzte Feuerwehrleute in Göttingen (NI).
- 31. Januar 2007: Belastungsübung. Ein getöteter Feuerwehrangehöriger in Berlin.
- 12. Februar 2008: Schwelbrand. Ein getöteter Feuerwehrmann in Sonnenberg (BB).
- 30. November 2008: Explosion bei Silobrand. Ein getöteter und 13 zum Teil schwer verletzte Feuerwehrleute in Worms (RP).
- 7. September 2009: Brand. Kreislaufstillstand. Vor Innenangriff. Ein verstorbener Feuerwehrangehöriger in Straach (ST).
- 20. Mai 2012: Lagerhallenbrand. Ein verletzter und ein getöteter Kollege. Chemnitz (SN).
- 6. Dezember 2015: Gebäudebrand. Innenangriff. Ein getöteter und ein verletzter Feuerwehrmann in Marne (SH).
- 8. Februar 2020: Gasgeruch. Explosion. Zwei AGT im Keller verschüttet. Ein schwer verletzter und ein getöteter 19-jähriger Feuerwehrmann in Lienen (NW).
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