Feuerschutzhauben (früher Flammschutzhaube) und Helmtücher ergänzen den Schutz von Kopf und Hals bei Atemschutzträgern. Dennoch verlangen einzelne Führungskräfte der Feuerwehr bei Einsätzen im Innenangriff weiterhin ein sogenanntes Wärmefenster und möchten bestimmte Körperbereiche unbedeckt lassen. Der Atemschutzgeräteträger solle auf diese Weise die Temperatur wahrnehmen können. Nach den Richtlinien der Unfallkassen ist dies jedoch nicht zulässig. Wir zeigen die Vorteile von Flammschutzhaube und Helmtüchern auf und erläutern unterschiedliche Möglichkeiten ihrer Anwendung.
Der Truppführer hatte den Rückzug für seine Kameraden bereits angeordnet – doch die Warnung kam zu spät. Zwei Atemschutztrupps suchten nach dem Brandherd, als eine Durchzündung der Brandgase über sie hinwegzog. Ein Feuerwehrmann kam ums Leben. Die drei übrigen Einsatzkräfte zogen sich teilweise schwere Verbrennungen an Hals, Ohren und Gesicht zu. Flammschutzhauben oder Helmtücher hätten die Einsatzkräfte besser vor diesen Verletzungen schützen können. Der tragische Unfall geschah am 23. Januar 1998 bei einem Kellerbrand im bayerischen Donaustauf.
Björn Lüssenheide von der Berufsfeuerwehr Osnabrück ist mit solchen Ereignissen bestens vertraut. Als Initiator der Internetseite „Atemschutzunfaelle.eu“ wertet er Vorfälle aus dem Feuerwehrdienst aus. Die Unfalldatenbank wächst Jahr für Jahr deutlich an.
Wärmefenster als Gefahr für Atemschutzgeräteträger
„Zum Glück gibt es nur noch wenige Feuerwehren, die ein Wärmefenster propagieren“, beschreibt Björn Lüssenheide die Entwicklung bei den deutschen Feuerwehren. Trotzdem vertreten manche Führungskräfte weiterhin die Ansicht, Atemschutzgeräteträger müssten die Hitzegefahr körperlich spüren, um rechtzeitig den Rückweg anzutreten. Deshalb schicken sie ihre Kameraden ohne Flammschutzhauben oder Helmtücher in den Innenangriff. In diesem Fall schützen nur Maske, Helm und Nackenleder den Kopf. Durchzündungen oder herabfallende Glut können dann teils schwere Verbrennungen an den Ohren sowie im Hals- und Nackenbereich auslösen.
Auch Heinz Engels von der Berufsfeuerwehr Düsseldorf erkannte diese Risiken. Seine Kollegen begannen 1995 mit der Heißausbildung in einer eigenen Anlage und trainierten dort das korrekte Vorgehen bei Rauchgasdurchzündungen. Hinsichtlich der Schutzkleidung stellte er rasch fest: „Da muss sich was tun.“ Die Düsseldorfer beschafften verschiedene Flammschutzhauben aus den USA und den skandinavischen Ländern, um den Kopfschutz zu ergänzen. Sie erprobten unterschiedliche Materialien, Lagen und Schnittformen. „Nicht bei jedem Stoff ist der Tragekomfort gegeben“, verrät Engels.
Andere Feuerwehren befassten sich ebenfalls eingehend mit dem Thema. Thomas Nern von der Berufsfeuerwehr Essen erläutert: „Wir wollten einen wirksamen Schutz mit einem Helmtuch erzielen.“ Zwei Unternehmen arbeiteten an der Entwicklung, aus der das Essener Tuch hervorging. Es bedeckt den Kopf vollständig mit nicht brennbaren Materialien und schließt an der Maske ab. Nern nennt einen weiteren Vorteil: „Das Essener Tuch besteht aus mehreren Lagen und liegt nicht direkt auf der Haut auf. So wirkt die dazwischen liegende Luftschicht als Isolator.“
Die Weiterentwicklung des Kopfschutzes hält an: „Unser Ziel ist es, ein Material zu finden, dessen Schutzwirkung, auch in Verbindung mit Nässe und Schweiß, nicht nachlässt“, berichtet Engels. Björn Lüssenheide erklärt: „Nasse Kleidung leitet die Wärme schneller und könnte zu Verbrennungen führen.“
PSA Feuerwehr: Flammschutzhauben sind Vorschrift
„Wer keine Flammschutzhauben nutzt, verstößt übrigens gegen sämtliche Empfehlungen und Richtlinien“, verweist Atemschutzexperte Lüssenheide auf das Regelwerk „UVV Feuerwehren“ der Feuerwehrunfallkassen. Paragraph 12 Absatz 2 formuliert dazu: „Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf die Gefahren abgestimmt sind.“ Die anschließende Übersicht der Schutzkleidung führt Feuerschutzhauben nach der europäischen Norm (DIN EN) 13911 „Schutzkleidung für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutzhauben“ auf.
„Im ABC-Einsatz verlangt auch kein Mensch ein Gefahrenfenster“, weiß Lüssenheide. Um Gefahren zu erkennen, sei stattdessen eine fundierte praktische Ausbildung erforderlich. Vor einem Innenangriff muss ein Atemschutzgeräteträger eine Realbrandausbildung absolvieren. Lüssenheide zieht dazu einen weiteren Vergleich: „Ein Taucher übt auch erst im flachen Gewässer, bevor er in die Tiefe geht“.
Zusätzlich zur Realbrandausbildung lassen sich Temperaturwarner einsetzen. Auf dem US-Markt sind seit rund zwei Jahrzehnten genormte Notsignalgeber erhältlich, sogenannte Totmannwarner mit integrierten Temperaturwarnern. In Deutschland werden entsprechende Geräte seit etwa zehn Jahren angeboten. Lüssenheide mahnt jedoch zur Vorsicht: „Der rechtzeitige Rückzug ist in der Regel aber schon vor dem Auslösen der Temperaturwarnung angesagt“.
Für einen ausreichenden Schutz von Atemschutzträgern gibt es keine Ersatzlösung. Die Feuerschutzkleidung muss den gesamten Körper abdecken. Ebenso unverzichtbar sind eine realitätsnahe Aus- und Fortbildung zur Einschätzung von Gefahren.
Doch welche Lösung schützt den Kopf am besten: Tuch, Haube oder beides? „Der Helmtyp und die Qualität von Haube und Helmtuch spielen eine große Rolle“, weiß Atemschutzgeräteträger Lüssenheide. Er führt aus: „Stehen nur kurze, dünne Hauben zur Verfügung, dann ist ein sicher befestigtes Tuch am Helm ein Muss.“ Bei Halbschalenhelmen, etwa in US-Form, kann in Kombination mit textilem Nackenschutz und hochwertigen Feuerschutzhauben aus seiner Sicht auf ein Helmtuch verzichtet werden. „Die Kombination von beiden bietet für den Innenangriff aber ein Plus an Sicherheit“, stellt Lüssenheide klar. Seine erste Flammschutzhaube aus dem Jahr 1995 – einlagig und mit kurzem Latz – ergänzte er möglichst schnell durch ein Helmtuch. Negative Erfahrungen, beispielsweise eine Beeinträchtigung des Hörens, habe er bislang nicht gemacht.
Was beim Anlegen von Flammschutzhauben zu beachten ist
Nicht allein fehlende Persönliche Schutzausrüstung kann Verletzungen verursachen; auch falsch angelegte Kleidung birgt ein Risiko. Probleme entstehen etwa, wenn die Einsatzjacke geschlossen wird, bevor der zusätzliche Kopfschutz angelegt ist. Dann lässt sich der Latz der Flammschutzhaube nicht überlappend in die Überjacke einstecken. Daher sollte immer zuerst der zusätzliche Kopfschutz angelegt, anschließend die Jacke geschlossen und der Kragen hochgestellt werden.
Für das Anlegen der Haube gibt es mehrere Varianten. Jede Methode hat Vor- und Nachteile, die der Nutzer berücksichtigen sollte. Eine Möglichkeit besteht darin, die Haube frühzeitig anzulegen: Noch vor dem Anziehen der Überjacke wird sie über den Kopf gezogen und wie ein Schal getragen. Der Latz lässt sich dadurch problemlos verstauen. Nach dem Anlegen der Maske wird die Haube von hinten nach vorn übergestülpt. Dabei kann sich allerdings die Bebänderung der Atemschutzmaske lockern.
Alternativ wird die Flammschutzhaube erst nach dem Aufsetzen der Maske über den Kopf gezogen. Hierbei muss der Atemschutzgeräteträger jedoch besonders darauf achten, dass der Latz überlappt. Die Jacke darf folglich erst ganz zum Schluss geschlossen werden.
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Welche Variante am besten geeignet ist, muss jeder Atemschutzgeräteträger selbst ermitteln. Deshalb haben sich weitere Alternativen entwickelt. So kann die Flammschutzhaube vorab über die Sichtscheibe der Maske geschoben werden – ähnlich wie die Einsatzhose bereits über den Stiefeln bereitliegt. Diese Methode hängt allerdings stark von der Bauart der Atemschutzmaske ab. Außerdem muss die Haube am Rand der Gesichtsöffnung mit einem Gummizug versehen sein. Heinz Engels verdeutlicht: „Gummi hat aber auch Nachteile“. „Das Material schmilzt. Es ist bei Hitzeeinwirkung gefährlich.“ Diese Erfahrung machte er mit Proben aus den USA. Dennoch sollte eine Haube unbedingt über einen flexiblen Gesichtsausschnitt verfügen. Bei Hauben mit Zulassung nach EN 13911 „glaube ich nicht, dass eine Gefährdung entsteht“, so Lüssenheide.
Der Osnabrücker Berufsfeuerwehrmann kennt aus Schweden noch ein weiteres Beispiel: „Dort tragen die Feuerwehrleute ihre Feuerschutzhauben unter der Maske und deren Bebänderung.“ Die Maske kann dadurch jedoch leicht verrutschen. Praktische Anwendertests zeigten Schwierigkeiten bei der Dichtigkeitsprüfung. Für sämtliche Anlegevarianten gilt: Der Kragen der Überjacke muss aufgestellt sein. Keine Körperstelle darf unbedeckt bleiben. Auch bei Kopfbewegungen darf keine Haut freiliegen. Diese Anforderungen sollten bereits bei der Beschaffung berücksichtigt werden. „Die Haube muss mit den Atemanschlüssen, Überjacken und Helmen kompatibel sein“, gibt Lüssenheide zu bedenken und verweist auf die notwendige sorgfältige Gefährdungsbeurteilung.
Wichtig für Atemschutzgeräteträger: Flammschutzhauben müssen passen
Zu dicke Nähte können beispielsweise Druckstellen hervorrufen. Zu eng sitzende Flammschutzhauben sind unter Umständen nicht mit den vorhandenen Atemanschlüssen kompatibel. Ebenso wichtig sind die Herstellerangaben zur Reinigung. Manche Flammschutzhauben eignen sich nicht für den Wäschetrockner. Werden die Pflegehinweise missachtet, kann die Haube erheblich einlaufen. „Teils bis zu 5 Zentimeter“, bemängelt Lüssenheide.
Bei der Beschaffung von Helmtüchern muss sichergestellt sein, dass sie an den jeweiligen Helmtypen fest befestigt werden können. Sie dürfen sich unter keinen Umständen selbstständig lösen. Auch Fixierbänder dürfen nicht verrutschen. Die Passform des Helmtuchs ist mit angelegtem Atemanschluss zu prüfen. Das Tuch muss sich einfach und schnell schließen lassen.
„Beim Kauf von Flammschutzhauben müssen die Feuerwehrleute auch auf die Norm achten“, erklärt Barbara Schrobsdorff von den Hohensteiner Instituten, einer zuständigen Prüf- und Zertifizierstelle für Flammschutzhauben. „Nur die DIN EN 13911 ist richtig“, so Schrobsdorff. Diese Vorschrift definiert Mindestsicherheitsanforderungen und Prüfverfahren. Die Expertin des Hohenstein Instituts warnt: „Feuerwehrleute müssen darauf achten, dass ihre Hauben nicht mit der EN 531 gekennzeichnet sind“. Kleidung nach dieser Norm ist zwar zum Schutz von Beschäftigten vor kurzzeitigem Kontakt mit Flammen und Hitze bestimmt, jedoch nicht für den Atemschutzeinsatz.
(Text und Fotos: Simon Weber)
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