Rettungssägen sind unter anderem Teil der Beladung von Rüstwagen und Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen. Wer die folgenden acht Schritte beim Einsatz von Rettungssägen beachtet, schafft die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit diesem speziellen Gerät.
Schritt 1 – Lageerkundung
Die Lageerkundung folgt dem Kreisschema des Führungsvorgangs. Sie gliedert sich in die Untersuchung der zu schneidenden Fläche beziehungsweise ihrer Konstruktion, die Beurteilung – wo kann geschnitten werden und reicht das Werkzeug aus? – sowie den Entschluss zur Durchführung.
Schritt 2 – Markierung
Damit der Sägenführer Schnitte, Schnittverlauf und Arbeitsablauf eindeutig nachvollziehen kann, müssen die vorgesehenen Schnitte häufig direkt am Objekt markiert werden. Dabei sind auch Besonderheiten wie Dachsparren, Scharniere sowie weitere Bauteile zu kennzeichnen, die nicht unmittelbar sichtbar sind.
Schritt 3 – Erster Teilschnitt
Nach vorheriger Abstimmung wird der erste Teilschnitt oder werden die ersten Schnitte bis zu einer möglichen Inspektion am zu schneidenden Objekt ausgeführt.
Schritt 4 – Inspektion
Nach dem ersten Schnitt ist eine Inspektion erforderlich. Sie dient dazu, zu kontrollieren, ob die Schnitttiefe ausreichend gewählt wurde, die Lageerkundung sorgfältig erfolgt ist und sich der Schnittverlauf wie vorgesehen umsetzen lässt.
Schritt 5 – Nachjustierung
Wurde ein Schnitt zu flach oder zu tief ausgeführt, muss nachjustiert werden. Bei einer zu geringen Schnitttiefe wird das Material nicht vollständig durchtrennt, sodass keine Öffnung hergestellt werden kann. Eine zu große Schnitttiefe kann dagegen etwa angrenzende Bauteile oder tragende Elemente beschädigen.
Schritt 6 – Schnittfortführung
Nach erneuter Abstimmung können nun die übrigen beziehungsweise noch erforderlichen Schnitte fortgesetzt werden.
Schritt 7 – Öffnen
Sind sämtliche Schnitte entsprechend der Planung ordnungsgemäß ausgeführt, wird die Fläche geöffnet. Dazu können Dach- oder Wandflächen aufgeklappt sowie Tor- oder Türflächen entfernt werden.
Schritt 8 – Sichern
Abschließend sind die notwendigen Sicherungsmaßnahmen umzusetzen, beispielsweise durch das Festbinden loser Teile. Ist eine zweite Öffnung erforderlich, müssen die 8 Schritte erneut von Beginn an durchgeführt werden. (Quelle: Die Roten Hefte, Gerätepraxis Kompakt – Rettungssägen 402)
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